Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Keen Economy erbrachten Handwerksleistungen, einschließlich Fliesenlegen, Putzarbeiten, Estrich und Reparaturen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache erbracht.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Arbeiten, die länger als eine Woche dauern, können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die Zahlung ist bei Fertigstellung der Arbeiten fällig.
Die Arbeiten werden fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Arbeitsplätze rechtzeitig zur Verfügung.
Für handwerkliche Leistungen gewähren wir eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme. Bei verwendeten Materialien gelten die Herstellergarantien.
Keen Economy haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Keen Economy.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit wichtigem Grund gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eschau. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2025